Mahlzeitendienst Thur-Seebach
Die politischen Gemeinden sind verpflichtet, einen Mahlzeitendienst für Einwohnerinnen und Einwohner anzubieten, die vorübergehend oder dauernd nicht in der Lage sind, die Mahlzeiten selbst zu kochen.
Die Gemeinden Herdern, Hüttwilen, Uesslingen-Buch und Warth-Weiningen haben sich für diese Aufgabe im Mahlzeitendienst Thur-Seebach zusammengeschlossen.
Mahlzeitendienst Thur-Seebach
Die politischen Gemeinden sind verpflichtet, einen Mahlzeitendienst für Einwohnerinnen und Einwohner anzubieten, die vorübergehend oder dauernd nicht in der Lage sind, die Mahlzeiten selbst zu kochen.
Die Gemeinden Herdern, Hüttwilen, Uesslingen-Buch und Warth-Weiningen haben sich für diese Aufgabe im Mahlzeitendienst Thur-Seebach zusammengeschlossen.
Die politischen Gemeinden sind verpflichtet, einen Mahlzeitendienst für Einwohnerinnen und Einwohner anzubieten, die vorübergehend oder dauernd nicht in der Lage sind, die Mahlzeiten selbst zu kochen.
Die Gemeinden Herdern, Hüttwilen, Uesslingen-Buch und Warth-Weiningen haben sich für diese Aufgabe im Mahlzeitendienst Thur-Seebach zusammengeschlossen.