Mahlzeitendienst Thur Seebach

Mahlzeitendienst Thur Seebach
Kanzleiweg 4
8536 Hüttwilen

Über die Organisation

Mahlzeitendienst Thur-Seebach

Die politischen Gemeinden sind verpflichtet, einen Mahlzeitendienst für Einwohnerinnen und Einwohner anzubieten, die vorübergehend oder dauernd nicht in der Lage sind, die Mahlzeiten selbst zu kochen.

Die Gemeinden Herdern, Hüttwilen, Uesslingen-Buch und Warth-Weiningen haben sich für diese Aufgabe im Mahlzeitendienst Thur-Seebach zusammengeschlossen.

Mahlzeitendienst Thur-Seebach

Die politischen Gemeinden sind verpflichtet, einen Mahlzeitendienst für Einwohnerinnen und Einwohner anzubieten, die vorübergehend oder dauernd nicht in der Lage sind, die Mahlzeiten selbst zu kochen.

Die Gemeinden Herdern, Hüttwilen, Uesslingen-Buch und Warth-Weiningen haben sich für diese Aufgabe im Mahlzeitendienst Thur-Seebach zusammengeschlossen.

Die politischen Gemeinden sind verpflichtet, einen Mahlzeitendienst für Einwohnerinnen und Einwohner anzubieten, die vorübergehend oder dauernd nicht in der Lage sind, die Mahlzeiten selbst zu kochen.

Die Gemeinden Herdern, Hüttwilen, Uesslingen-Buch und Warth-Weiningen haben sich für diese Aufgabe im Mahlzeitendienst Thur-Seebach zusammengeschlossen.

 

 

Gesuchte Einsatzbereiche: 
Fahrdienste

Ansprechperson(en): 

Evelyne Hagen 
Gemeinderätin

Standort(e)

Kontakt

Kanzleiweg 4
8536 Hüttwilen