Private Mandatstragende engagieren sich auf freiwilliger Basis für Menschen welche ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Sei es zum Bezahlen von Rechnungen, beim Kontakt mit Ämtern oder im Alltag. Und wir, die Fachstelle PriMa, unterstützen Sie in allen Fragen dabei.
Wie kommt es zu einer Beistandschaft? Die KESB erhält meist eine Meldung von Angehörigen oder Fachstellen. Danach beauftragt sie den Sozialdienst mit einer Abklärung, bei der Informationen zur Situation der betroffenen Person eingeholt werden. Es wird geprüft, ob Unterstützung im Umfeld ausreicht oder weitere Massnahmen nötig sind. Innerhalb von zwei Monaten erstellt der Sozialdienst einen Bericht mit Einschätzung und Empfehlung. Anschliessend entscheidet die KESB über die Errichtung einer Beistandschaft.