Zweck: Verbesserung (und damit vereinfachung) der amtlichen rechtschreibung gemäss den ursprünglichen prinzipien unserer schrift und im interesse der lesenden und der schreibenden; erhaltung und pflege des kulturguts buchstabenschrift. Ziele: eigennamengrossschreibung (= substantivkleinschreibung, gemässigte kleinschreibung), weitere vereinfachungen (z. b. abschaffung von th, ph und rh).