Freiwillige Beraterin / Freiwilliger Berater Patientenverfügung
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Schweizerisches Rotes Kreuz Buchserstrasse 24 Telefon 062 835 70 40 Kanton Aargau 5000 Aarau patientenverfuegung @srk -aargau.ch Patientenverfügung PC 50 -3932 -6 www.srk -aargau.ch
Anforderungsprofil freiwillige Beraterin / freiwilliger Berater Patientenverfügung
Aufgabe n:
Beratung beim Erstellen einer persönlichen Patientenverfügung (PV) SRK
Referent bei Informationsveranstaltungen zum Thema Patientenverfügung
Die Aufgabe n umfassen :
• Klärung der persönlichen Wertvorstellungen im Gespräch
• Information über medizinische Massnahmen in Situationen von Urteilsunfähigkeit
(Notfall -Situation, schwere Erkrankung o der Unfall, Koma -Situation, Demenzsituation,
Sterbephase)
• Information über formale und inhaltliche Anforderungen einer PV SRK
• Verfassen der persönlichen PV SRK
In der Beratung kommen zur Sprache:
• Persönliche Erfahrungen, Wertvorstellungen und Behandlungswünsche bezüglich Krank-
heit, Sterben und Tod
• Ethische Fragen
• Medizinische Fragen
• Rechtliche Fragen
• Psychosoziale Fragen
Sie bringen mit:
• Interesse an und Kenntnisse in medizinischen, medizinethischen und persönlichen Fra-
gen im Zusammenhang mit Alter, Krankheit und Sterben
• Bereitschaft zur Absolvierung der entsprechenden Schulung
• Gesprächsführungskompetenzen
• Bereitschaft zur kritischen Reflexion der eigenen Tätigkeit
• Gute Deutsch -Kenntnisse; Freude am Umgang mit der Sprache (idealerweise habe n sie
zusätzliche Sprachkompetenzen z.B. in einer Migrationssprache)
• PC -Kenntnisse notwendig (Internet, PDF -Bearbeitung, E -Mail)
• Selbstständiges Arbeiten
• Zeitliche Verfügbarkeit (max. 8 Stunden pro Woche)
• Teilnahme Praxisbegleitung
• Beraterische und rechtl iche Kenntnisse sind von Vorteil
• Sichere Präsentations - und Auftrittskompetenz
Wichtig:
• Die Bereitschaft, sich persönlich mit Fragen zu Gesundheit, Krankheit, Abhängigkeit aus-
einanderzusetzen und eine persönliche PV zu erstellen ist Voraussetzung für die Teil-
nahme an der Schulung (durch SRK finanziert) .
• Die Aufnahme als freiwilliger Berater / freiwillige Beraterin geschieht in einem mehrstufi-
gen Verfahren
Schweizerisches Rotes Kreuz Buchserstrasse 24 Telefon 062 835 70 40 Kanton Aargau 5000 Aarau patientenverfuegung @srk -aargau.ch Patientenverfügung PC 50 -3932 -6 www.srk -aargau.ch
Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann freuen wir uns auf Sie! Senden Sie uns bis am 21. No-
vember 2018 ein kurzes Motivationsschreiben mit Ihrem Lebenslauf an folgende E -
Mailadresse zu:
patientenverfuegung@srk -aargau.ch
Für Fragen steht Ihnen Frau Regina Jäggi, Tel.: 062 835 70 40, (Montag, Dienstag und Don-
nerstag) gerne zur Verfügung.