Präsidentin / Präsident
Präsidentin / Präsident
Anforderungsprofil Präsidium KSTR
Ziele und Aufgaben der Funktion
ï· Leitung des Stiftungsrates
ï· Trägt die Gesamtverantwortung für Strategie und Aufsicht Finanzen der Stiftung
ï· Initiiert und sichert die nötigen Massnahmen zur strategischen Weiterentwicklung und Aufsicht
der Stiftung und arbeitet aktiv daran mit
ï· Vertritt die Stiftung gegen aussen in Absprache mit den anderen Stiftungsratsmitgliedern
ï· Leitet die Stiftungsratssitzungen und bereitet diese vor, nach Rücksprache mit den einzelnen
Ressortverantwortlichen Stiftungsräten und in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen der
Geschäftsstelle
ï· Ist direkte Vorgesetzte des Teams der GS
ï· Bespricht, überprüft und unterzeichnet Verträge gemäss Unterschriftenreglement
ï· Steht in regelmässigem telefonischem Kontakt mit der Leitung des Kiran Village in Indien und
begleitet diese bei entscheidenden Fragen
ï· Ist verantwortlich für die regelmässige Überweisung der Unterstützungsbeiträge nach Indien
und deren Kontrolle
ï· Überprüft die vom Kiran Village eingereichten Projektanträge und leitet diese an den
Stiftungsrat weiter
Anforderungen
ï· Integrative Persönlichkeit, Interesse an Indien und Bereitschaft sich vertieft mit den
Bedingungen in Indien auseinanderzusetzen
ï· Bereitschaft die Ziele der Kiran Stiftung zu unterstützen und die strategische Führung zu
übernehmen
ï· Bereitschaft die nötige Zeit ehrenamtlich zu investieren und sich moralisch für mindestens vier
Jahre zu verpflichten
ï· Fundierte Ausbildung und vielfältige Berufs- und Lebenserfahrungen
ï· Teamfähigkeit
ï· Verständnis und Interesse für den Bereich «Menschen mit besonderen Bedürfnissen»
ï· Bereitschaft mindestens einmal in das Kiran Village zu reisen
Aufwand / Engagement für diese Person
ï· Vorbereitung und Leitung der Stiftungsratssitzungen (3-4 Sitzungen pro Jahr)
ï· Regelmässiger Austausch mit dem Team der GS, wenn möglich auch regelmässige Besuche
auf der GS
ï· Teilnahme an der HV des Vereins Kiran Freundeskreis
ï· Regelmässige telefonische Kontakte mit der Leitung des Kiran Village (ca. einmal pro Monat)
ï· Bereitschaft die nötige Zeit pro Jahr ehrenamtlich zu investieren und sich moralisch für
mindestens vier Jahre zu verpflichten
ï· Entschädigung CHF 2‘400 pro Jahr
ï· Weitere Entschädigung für operative Tätigkeiten auf der GS gemäss Reglement