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Geflüchtete aus der Ukraine: Freiwillige gesucht

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Geflüchtete aus der Ukraine: Freiwillige gesucht

Seite an Seite: Mentoring für Geflüchtete

mit Schutzstatus S
Hilfe im Alltag, Lernbegleitung & Integration durch Freiwillige

Informationen für interessierte Freiwillige

Das Angebot

Die Freiwilligen im Angebot Seite an Seite mit Schutzstatus S stehen einer geflüchteten Per-

son in ihrem persönlichen Integrationsprozess, beim Deutschlernen, bei der Suche nach Arbeit

oder einer Wohnung zur Seite.

Als Begünstigte ins Projekt aufgenommen werden Jugendliche und Erwachsene mit Schutz-

status S.

Dieses Angebot ist ein Zusatz zum bestehenden Angebot «Seite an Seite: Mentoring für Min-

derjährige» welches das SRK Kanton Solothurn seit vielen Jahren anbietet und Minderjährigen

aller Nationalitäten offensteht.

Das Angebot Seite an Seite will die Begünstigten bei der sprachlichen, sozialen und berufli-

chen Integration im Kanton Solothurn unterstützen. Freiwillige Personen treffen sich regelmäs-

sig mit den Geflüchteten und unterstützen sie je nach ihrem individuellen Bedarf. Sie üben

zusammen Deutsch, helfen beim Schreiben von Bewerbungen, unterstützen bei Behörden-

gängen oder der Freizeitgestaltung. Zuhören und ein offenes Ohr für Alltagssorgen bieten,

gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Freiwilligen. Gemeinsame Besuche von Bibliothek,

Spielplatz oder eine Velotour: all das kann Vertrauen aufbauen. Die Begleitungen finden immer

auf eine gleichberechtigte und wertschätzende Art statt. Dadurch entsteht ein gegenseitiger

Austausch, der für beide Seiten bereichernd ist.

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Was sind die Aufgaben der Freiwilligen?

Die Aufgaben der Freiwilligen richten sich nach

dem individuellen Bedarf der Begünstigten die

begleitet werden. Unabhängig davon ermögli-

chen die freiwilligen Mitarbeitenden immer

auch einen sozialen Kontakt zur Aufnahmege-

sellschaft, die Anwendung der deutschen Spra-

che und bieten ein offenes Ohr für Alltagsfra-

gen. Die Freiwilligen treffen sich regelmässig –

wöchentlich oder 14täglich – für 1 bis 2 Stunden

mit den Begünstigten.

Zusätzlich zu einem persönlichen Mentoring sind mögliche Schwerpunkte:

 Deutsch üben

 Unterstützung im Bewerbungsprozess

 Unterstützung bei Behördengängen, Wohnungssuche etc.

 Hilfe bei administrativen Angelegenheiten

 Hilfe bei der Freizeitgestaltung

Abgrenzung

Folgende Aufgaben sind ausdrücklich NICHT Teil der Aufgaben der Freiwilligen:

 Die Freiwilligen sind nie in direkter Verantwortung der begleiteten Personen.

 Die Freiwilligen übernehmen keine psychologischen, pädagogischen und sozialpädagogi-

schen Tätigkeiten.

 Die Freiwilligen übernehmen keine sanktionierende Rolle oder Massnahmen.

Wie läuft eine Begleitung ab?

An einem persönlichen Erstgespräch stellen wir

das Angebot Seite an Seite mit Status S ge-

nauer vor und lernen die interessierten Freiwilli-

gen, ihre Motivation und Einsatzmöglichkeiten

kennen.

Das SRK Kanton Solothurn schlägt den Freiwil-

ligen Geflüchtete mit Status S für das Angebot

vor, die sich Unterstützung durch Freiwillige

wünschen. Wichtig ist dabei, dass die Vorstel-

lungen und Möglichkeiten der Freiwilligen zum

Bedarf des/r Begünstigten passen, ebenso die

geografische Nähe sowie die Berücksichtigung besonderer Wünsche von beiden Seiten.

Nach der Auswahl findet ein Kennenlerntreffen zwischen dem/r Freiwilligen, dem/der Begüns-

tigten (und einem Elternteil oder der gesetzlichen Vertretung bei Minderjährigen) und einer

Mitarbeiterin des SRK statt.

Können sich alle Beteiligten einen gemeinsamen Einsatz vorstellen, finden regelmässige Tref-

fen der/s Freiwilligen und dem/r Begünstigten statt. Eine schriftliche Einsatzvereinbarung wird

erstellt und von allen Beteiligten unterzeichnet. Nach den ersten Einsätzen meldet sich die/der

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Freiwillige beim SRK, um über den Verlauf zu informieren. Bei Fragen oder Schwierigkeiten

kann sich die/der Freiwillige jederzeit beim SRK melden. Mindestens alle 3 Monate erfolgt ein

kleiner Zwischenbericht ans SRK.

Die Begleitung läuft während ungefähr 6 Monaten (bzw. bis zum befristeten Projektende), so-

fern es für beide Seiten stimmt.

Was bringen die freiwilligen Mitarbeitenden mit?

 Motivation für ein freiwilliges, unentgeltliches, persönliches Engagement

 Bereitschaft, sich längerfristig zu verpflichten

 Kontaktfreude und Empathie

 Zuverlässigkeit

 Flexibilität und Belastbarkeit

 Sehr gute Kenntnisse in schweizerdeutsch und/oder hochdeutsch (mind. C1), weitere

Sprachkenntnisse von Vorteil

 Offenheit gegenüber verschiedenen Lebenswelten, transkulturelle Kompetenz

 Mindestalter 16 Jahre

 Bereitschaft an Weiterbildungen und Austauschtreffen von Seite an Seite teilzunehmen

 Sonderprivatauszug (Spesen werden vom SRK erstattet)

 Zuverlässige Führung des Einsatzrapportes (inkl. Spesenerfassung) und fristgerechte

Abgabe (quartalsweise)

Was ist Freiwilligenarbeit beim SRK?

Freiwilligkeit ist einer der sieben Grundsätze

des Roten Kreuzes. Rund 300 Freiwillige sind

beim SRK im Kanton Solothurn tätig und schen-

ken ihre Zeit, ihr Wissen, ihre Kompetenzen und

Erfahrungen anderen Menschen. Sie engagie-

ren sich aus freiem Willen und unentgeltlich. Im

Zentrum stehen immer der Einsatz für mehr

Menschlichkeit und das Bemühen, menschli-

ches Leiden nach Möglichkeit zu verringern und

zu verhüten.

Freiwillig tätige Menschen leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag für Mitmenschen

und Umwelt. Freiwillige Arbeit ergänzt und bereichert die bezahlte Arbeit, tritt zu ihr aber nicht

in Konkurrenz.

Mit einem freiwilligen Einsatz im Projekt Seite an Seite bietet das SRK ein anspruchsvolles,

spannendes und sinnstiftendes Wirkungsfeld und ein persönliches Engagement für die Ge-

sellschaft.

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Was bietet das SRK den Freiwilligen?

Begleitung während dem Einsatz:

Die Begleitung durch das SRK Kanton Solothurn beinhaltet folgende Leistungen:

 Einsatzvereinbarung, Aufgabenbeschreibung, Verhaltenskodex

 Begleitung beim Kennenlerntreffen

 Ansprechperson bei Fragen und Schwierigkeiten

 Verantwortung für administrative Belange

 Regelmässige Austauschmöglichkeit mit anderen Freiwilligen

 Kostenlose Aus- und Weiterbildungen

 Anerkennung und Dank

Spesenentschädigung:

Pro Einsatz/Treffen kann eine Spesenpauschale vergütet werden.

Versicherungsschutz:

Grundsätzlich sind Personen- und Sachschäden, welche Personen in ihrer Tätigkeit zu Guns-

ten des SRK Kanton Solothurn erleiden oder verursachen versichert.

 Deckung gilt während des Einsatzes und auf dem direkten Weg des freiwilligen Mitarbei-

tenden zum Einsatzort und zurück.

 Kein Versicherungsschutz besteht während des Unterbruchs der vereinbarten Tätigkeit

für die Erledigung privater Geschäfte.

Es besteht eine Dienstfahrten-Motorfahrzeugversicherung, Unfallversicherung für freiwillige

Mitarbeitende, ausserhalb KVG/UVG sowie eine Betriebshaftversicherung für freiwillige Mitar-

beitende. Der Versicherungsschutz ist subsidiär, das heisst, es wird fallbezogen abgeklärt, wer

für den Schaden aufkommen muss. Die freiwilligen Mitarbeitenden müssen daher zusätzlich

über eine Privathaftpflichtversicherung, obligatorische Krankenversicherung und Unfallversi-

cherung oder bei Nichterwerbstätigen eine entsprechende private Unfallversicherung verfü-

gen.

Sind Sie interessiert? Kontaktieren Sie uns:

Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Solothurn

Angebot Seite an Seite Status S

Abteilung Integration

Ringstrasse 17

4600 Olten

Telefon Zentrale 032 622 37 20

integration@srk-solothurn.ch

Gabriela Rutschmann, Telefon 032 207 02 56

Andrea Leonhardt, Telefon 032 207 02 57

mailto:integration@srk-solothurn.ch

Geflüchtete aus der Ukraine: Freiwillige gesucht

Solothurn
Engagement régulier

Publié le 01.01.2024

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