Geflüchtete aus der Ukraine: Freiwillige gesucht
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Seite an Seite: Mentoring für Geflüchtete
mit Schutzstatus S
Hilfe im Alltag, Lernbegleitung & Integration durch Freiwillige
Informationen für interessierte Freiwillige
Das Angebot
Die Freiwilligen im Angebot Seite an Seite mit Schutzstatus S stehen einer geflüchteten Per-
son in ihrem persönlichen Integrationsprozess, beim Deutschlernen, bei der Suche nach Arbeit
oder einer Wohnung zur Seite.
Als Begünstigte ins Projekt aufgenommen werden Jugendliche und Erwachsene mit Schutz-
status S.
Dieses Angebot ist ein Zusatz zum bestehenden Angebot «Seite an Seite: Mentoring für Min-
derjährige» welches das SRK Kanton Solothurn seit vielen Jahren anbietet und Minderjährigen
aller Nationalitäten offensteht.
Das Angebot Seite an Seite will die Begünstigten bei der sprachlichen, sozialen und berufli-
chen Integration im Kanton Solothurn unterstützen. Freiwillige Personen treffen sich regelmäs-
sig mit den Geflüchteten und unterstützen sie je nach ihrem individuellen Bedarf. Sie üben
zusammen Deutsch, helfen beim Schreiben von Bewerbungen, unterstützen bei Behörden-
gängen oder der Freizeitgestaltung. Zuhören und ein offenes Ohr für Alltagssorgen bieten,
gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Freiwilligen. Gemeinsame Besuche von Bibliothek,
Spielplatz oder eine Velotour: all das kann Vertrauen aufbauen. Die Begleitungen finden immer
auf eine gleichberechtigte und wertschätzende Art statt. Dadurch entsteht ein gegenseitiger
Austausch, der für beide Seiten bereichernd ist.
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Was sind die Aufgaben der Freiwilligen?
Die Aufgaben der Freiwilligen richten sich nach
dem individuellen Bedarf der Begünstigten die
begleitet werden. Unabhängig davon ermögli-
chen die freiwilligen Mitarbeitenden immer
auch einen sozialen Kontakt zur Aufnahmege-
sellschaft, die Anwendung der deutschen Spra-
che und bieten ein offenes Ohr für Alltagsfra-
gen. Die Freiwilligen treffen sich regelmässig –
wöchentlich oder 14täglich – für 1 bis 2 Stunden
mit den Begünstigten.
Zusätzlich zu einem persönlichen Mentoring sind mögliche Schwerpunkte:
ï· Deutsch üben
ï· Unterstützung im Bewerbungsprozess
ï· Unterstützung bei Behördengängen, Wohnungssuche etc.
ï· Hilfe bei administrativen Angelegenheiten
ï· Hilfe bei der Freizeitgestaltung
Abgrenzung
Folgende Aufgaben sind ausdrücklich NICHT Teil der Aufgaben der Freiwilligen:
ï· Die Freiwilligen sind nie in direkter Verantwortung der begleiteten Personen.
ï· Die Freiwilligen übernehmen keine psychologischen, pädagogischen und sozialpädagogi-
schen Tätigkeiten.
ï· Die Freiwilligen übernehmen keine sanktionierende Rolle oder Massnahmen.
Wie läuft eine Begleitung ab?
An einem persönlichen Erstgespräch stellen wir
das Angebot Seite an Seite mit Status S ge-
nauer vor und lernen die interessierten Freiwilli-
gen, ihre Motivation und Einsatzmöglichkeiten
kennen.
Das SRK Kanton Solothurn schlägt den Freiwil-
ligen Geflüchtete mit Status S für das Angebot
vor, die sich Unterstützung durch Freiwillige
wünschen. Wichtig ist dabei, dass die Vorstel-
lungen und Möglichkeiten der Freiwilligen zum
Bedarf des/r Begünstigten passen, ebenso die
geografische Nähe sowie die Berücksichtigung besonderer Wünsche von beiden Seiten.
Nach der Auswahl findet ein Kennenlerntreffen zwischen dem/r Freiwilligen, dem/der Begüns-
tigten (und einem Elternteil oder der gesetzlichen Vertretung bei Minderjährigen) und einer
Mitarbeiterin des SRK statt.
Können sich alle Beteiligten einen gemeinsamen Einsatz vorstellen, finden regelmässige Tref-
fen der/s Freiwilligen und dem/r Begünstigten statt. Eine schriftliche Einsatzvereinbarung wird
erstellt und von allen Beteiligten unterzeichnet. Nach den ersten Einsätzen meldet sich die/der
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Freiwillige beim SRK, um über den Verlauf zu informieren. Bei Fragen oder Schwierigkeiten
kann sich die/der Freiwillige jederzeit beim SRK melden. Mindestens alle 3 Monate erfolgt ein
kleiner Zwischenbericht ans SRK.
Die Begleitung läuft während ungefähr 6 Monaten (bzw. bis zum befristeten Projektende), so-
fern es für beide Seiten stimmt.
Was bringen die freiwilligen Mitarbeitenden mit?
ï· Motivation für ein freiwilliges, unentgeltliches, persönliches Engagement
ï· Bereitschaft, sich längerfristig zu verpflichten
ï· Kontaktfreude und Empathie
ï· Zuverlässigkeit
ï· Flexibilität und Belastbarkeit
ï· Sehr gute Kenntnisse in schweizerdeutsch und/oder hochdeutsch (mind. C1), weitere
Sprachkenntnisse von Vorteil
ï· Offenheit gegenüber verschiedenen Lebenswelten, transkulturelle Kompetenz
ï· Mindestalter 16 Jahre
ï· Bereitschaft an Weiterbildungen und Austauschtreffen von Seite an Seite teilzunehmen
ï· Sonderprivatauszug (Spesen werden vom SRK erstattet)
ï· Zuverlässige Führung des Einsatzrapportes (inkl. Spesenerfassung) und fristgerechte
Abgabe (quartalsweise)
Was ist Freiwilligenarbeit beim SRK?
Freiwilligkeit ist einer der sieben Grundsätze
des Roten Kreuzes. Rund 300 Freiwillige sind
beim SRK im Kanton Solothurn tätig und schen-
ken ihre Zeit, ihr Wissen, ihre Kompetenzen und
Erfahrungen anderen Menschen. Sie engagie-
ren sich aus freiem Willen und unentgeltlich. Im
Zentrum stehen immer der Einsatz für mehr
Menschlichkeit und das Bemühen, menschli-
ches Leiden nach Möglichkeit zu verringern und
zu verhüten.
Freiwillig tätige Menschen leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag für Mitmenschen
und Umwelt. Freiwillige Arbeit ergänzt und bereichert die bezahlte Arbeit, tritt zu ihr aber nicht
in Konkurrenz.
Mit einem freiwilligen Einsatz im Projekt Seite an Seite bietet das SRK ein anspruchsvolles,
spannendes und sinnstiftendes Wirkungsfeld und ein persönliches Engagement für die Ge-
sellschaft.
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Was bietet das SRK den Freiwilligen?
Begleitung während dem Einsatz:
Die Begleitung durch das SRK Kanton Solothurn beinhaltet folgende Leistungen:
ï· Einsatzvereinbarung, Aufgabenbeschreibung, Verhaltenskodex
ï· Begleitung beim Kennenlerntreffen
ï· Ansprechperson bei Fragen und Schwierigkeiten
ï· Verantwortung für administrative Belange
ï· Regelmässige Austauschmöglichkeit mit anderen Freiwilligen
ï· Kostenlose Aus- und Weiterbildungen
ï· Anerkennung und Dank
Spesenentschädigung:
Pro Einsatz/Treffen kann eine Spesenpauschale vergütet werden.
Versicherungsschutz:
Grundsätzlich sind Personen- und Sachschäden, welche Personen in ihrer Tätigkeit zu Guns-
ten des SRK Kanton Solothurn erleiden oder verursachen versichert.
ï· Deckung gilt während des Einsatzes und auf dem direkten Weg des freiwilligen Mitarbei-
tenden zum Einsatzort und zurück.
ï· Kein Versicherungsschutz besteht während des Unterbruchs der vereinbarten Tätigkeit
für die Erledigung privater Geschäfte.
Es besteht eine Dienstfahrten-Motorfahrzeugversicherung, Unfallversicherung für freiwillige
Mitarbeitende, ausserhalb KVG/UVG sowie eine Betriebshaftversicherung für freiwillige Mitar-
beitende. Der Versicherungsschutz ist subsidiär, das heisst, es wird fallbezogen abgeklärt, wer
für den Schaden aufkommen muss. Die freiwilligen Mitarbeitenden müssen daher zusätzlich
über eine Privathaftpflichtversicherung, obligatorische Krankenversicherung und Unfallversi-
cherung oder bei Nichterwerbstätigen eine entsprechende private Unfallversicherung verfü-
gen.
Sind Sie interessiert? Kontaktieren Sie uns:
Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Solothurn
Angebot Seite an Seite Status S
Abteilung Integration
Ringstrasse 17
4600 Olten
Telefon Zentrale 032 622 37 20
Gabriela Rutschmann, Telefon 032 207 02 56
Andrea Leonhardt, Telefon 032 207 02 57